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   VG Darmstadt, 21.02.1994 - 8 H 2154/92 (1)   

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https://dejure.org/1994,7969
VG Darmstadt, 21.02.1994 - 8 H 2154/92 (1) (https://dejure.org/1994,7969)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.1994 - 8 H 2154/92 (1) (https://dejure.org/1994,7969)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 8 H 2154/92 (1) (https://dejure.org/1994,7969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Sanierung wegen Steinkohlerückständen innerhalb der aufgefüllten Schichten und Teer- und Mineralölverunreinigungen; Dringlichkeit der weiteren Gefahrerforschung als Teil der Sanierungsplanung der Entkontaminierung des Bodens; Heranziehung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungspflicht trotz behördlicher Genehmigung? (IBR 1995, 179)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Ordnungsbehörde dem Sanierungspflichtigen die Gründe für die Heranziehung mitteilen? (IBR 1995, 180)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Lüneburg, 24.11.2016 - 2 A 7/15

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Grundwassergefährdung;

    Auch ist eine Auswahlentscheidung bei der Heranziehung von Verantwortlichen nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn möglicherweise auch eine andere als die von der Behörde vorgenommene Verteilung der Verantwortlichkeit in Betracht kommt (HessVGH, Beschl. v. 03.03.1992 - 14 TH 2158/91 - VG Darmstadt, Beschl. v. 21.02.1994 - 8 H 2154/92 - VG Würzburg, Urt. v. 16.02.2016 - W 4 K 15.487 -, jeweils zit. n. Juris).
  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

    Eine Auswahlentscheidung bei der Heranziehung von Sanierungsverantwortlichen ist daher nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn möglicherweise auch eine andere, im Ergebnis "gerechtere" als die von der Behörde vorgenommene Verteilung der Sanierungsverantwortlichkeit in Betracht kommt (HessVGH, B. v. 3.3.1992 - 14 TH 2158/91 - NVwZ 1992, 1101; VG Darmstadt, B. v. 21.2.1994 - 8 H 2154/92 - NVwZ-RR 1994, 497/499).
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